Die Kosten für die Grundpflege übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegestufe anteilig. Der Rest ist durch den Patienten bzw. den Sozialhilfeträger zu finanzieren.
Grundpflege (SGB XI)
Behandlungspflege (SGB V) wie z.B.:
– kontinuierliche Überwachung der Vitalparameter
– Medikamentengabe
– Enterale oder Parenterale Ernährung
– Moderne Wundversorgung
Behandlungspflege
Die Übernahme der Kosten für die Behandlungspflege wird durch die zuständige Krankenkasse übernommen. Hierzu sind individuelle Preisvereinbarungen zwischen Pflegedienst und Krankenkasse abzuschließen.
Spezielle Pflege in der Heimbeatmung
– Tracheostomapflege
– Endotracheale Absaugungen
– Beatmungspflege
– PEG- und Magensonden-Pflege
– Überleitungsmanagement
– Ständige Überwachung der Vitalparameter
… und vieles mehr