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Grundpflege (SGB XI)

Die Kosten für die Grundpflege übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegestufe anteilig. Der Rest ist durch den Patienten bzw. den Sozialhilfeträger zu finanzieren.

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Behandlungspflege (SGB V) wie z.B.:

–    kontinuierliche Überwachung der Vitalparameter

–    Medikamentengabe

–    Enterale oder Parenterale Ernährung

–    Moderne Wundversorgung

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Behandlungspflege

Die Übernahme der Kosten für die Behandlungspflege wird durch die zuständige Krankenkasse übernommen. Hierzu sind individuelle Preisvereinbarungen zwischen Pflegedienst und Krankenkasse abzuschließen.
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Spezielle Pflege in der Heimbeatmung

–    Tracheostomapflege

–    Endotracheale Absaugungen

–    Beatmungspflege

–    PEG- und Magensonden-Pflege

–    Überleitungsmanagement

–    Ständige Überwachung der Vitalparameter

… und vieles mehr